Meist tragen die Konfliktparteien die Kosten eines Mediationsverfahrens gemeinsam. Andere individuelle Regelungen zwischen den Parteien sind möglich.
In einem Vorgespräch klären die Mediationsteilnehmer und der Mediator die Höhe des Honorars ab.
Dieses wird nach den vereinbarten Stunden- oder Tagsätzen vom Mediator in Rechnung gestellt. Wenn Raummieten, Fahrtspesen oä. anfallen, werden diese vor Beginn der Mediation abgeklärt.