Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mediation und/oder zur Tätigkeit eines Mediators.
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Dann, wenn Konflikte nicht mehr selbst gelöst werden können, wenn Gespräche festgefahren sind oder immer wieder im Streit enden.
Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators gegenüber allen am Konflikt beteiligten Parteien. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit, Freiwilligkeit der Teilnahme der Konfliktparteien an der Mediation, Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortlichkeit der Parteien im Rahmen der Mediation, Ehrlichkeit und Informationsgleichstand bei allen Parteien, Ergebnisoffenes und weiterentwickelbares Verhandeln, Absoluter Respekt im Umgang der Parteien untereinander und im Rahmen der Mediation, Zukunftsorientiertheit der erarbeiteten Lösungen und die Bereitschaft der Parteien, aktiv an der Erarbeitung von möglichen Lösungswegen mitzuwirken. Diese Grundprinzipien sollen während der gesamten Mediation von allen Parteien beachtet und vom Mediator bereits im Vorgespräch ausführlich mit diesen besprochen und deren hohe Bedeutung für die erfolgreiche Durchführung des Verfahrens klar herausgestellt werden.
Den Ort, an dem sich die Parteien treffen, bestimmen diese in der Regel. Es kann die Kanzlei des Mediators sein, aber auch ein ruhiges Café oder sogar ein Park oä. für einen langen Spaziergang. Grundsätzlich zu vermeiden ist, dass die Mediation bei einem der Medianten bzw. bei Unternehmen in deren Geschäftsräumen stattfindet.
Bei Zwei – Personen – Verhältnissen genügen häufig einige Stunden, die ev. in einer Sitzung durchgeführt werden und zum Erfolg führen können. Bei komplexen Fällen mit vielen Beteiligten wird man mehrere Termine und einen längeren Zeitraum einkalkulieren müssen.
In der Wahl der Themen, die geklärt werden sollen, sind die Parteien völlig frei. Erfahrungsgemäß zeigen sich bald nach Beginn der Konfliktvermittlung weitere Bedürfnisse, die dann geordnet werden. In der Mediation müssen sich die Beteiligten bei Ihren Lösungsansätzen und Vereinbarungen nicht immer an gesetzliche Vorgaben halten, sondern können eigene Kriterien einbringen. So können zum Beispiel auch besondere Gerechtigkeitsvorstellungen entwickelt werden. Denn am Ende entscheiden immer die Konfliktparteien gemeinsam. Selbstverständlich können aber keine rechtswidrigen Regelungen vereinbart werden. Die Mediationsvereinbarung kann auch unter einem Vorbehalt einer Prüfung durch Ihren Rechtsanwalt abgeschlossen werden.
An erster Stelle steht die Bereitschaft der beteiligten Konfliktparteien, ihren Konflikt zu lösen bzw. ihre persönlichen Beziehungen zu bereinigen. Manche Beteiligte sind vor der Mediation vielleicht noch skeptisch, weil sie nicht genau wissen, was auf sie zukommt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diejenigen, die eine Mediation selbst miterlebt haben, immer wieder mitmachen würden, weil schnell klar wird, dass der Mediator die Äußerungen nicht bewertet und für eine gute Athmosphäre sorgt. Bei einer Wirtschaftsmediation sollte der Vorgesetzte der Konfliktparteien das Vermittlungsverfahren unterstützen. Bei den Beteiligten darf natürlich Werbung für die Mediation gemacht, aber kein Druck ausgeübt werden. Bei Widerständen ist es immer sinnvoll, zunächst ein Vorgespräch mit dem Mediator zu führen, um ein Vertrauensverhältnis herzustellen.
Wenn eine Konfliktpartei nicht zu einer Vermittlung bereit ist, dann kann häufig ein Einzelvorgespräch mit dem Mediator helfen, Vorbehalte auszuräumen. So können eventuelle Bedenken vertraulichem Rahmen besprochen werden. Der Mediator kann dabei auch verschiedene Rahmenbedingungen erläutern, die dazu dienen, die Beteiligten zu schützen. Für den Fall, dass auch ein Vorgespräch abgelehnt wird, biete ich ein spezielles Konfliktcoaching mit der klärungsbereiten Partei an. Dabei geht es um die Frage, welche Möglichkeiten Sie haben, um die konflikthafte Situation zu entspannen. Diese Möglichkeit ist gleichermaßen als Beratung für Organisationen und Unternehmen sowie für Konflikte in der Paarbeziehung und in Familien geeignet.
Mediatoren gestalten das Verfahren und unterstützen die Teilnehmer bei der Kommunikation und beim Verhandeln. Sie können weder die Einigung erzwingen noch dürfen sie Lösungen entscheiden. Die Lösungen werden mit Unterstützung durch den Mediator von den Konfliktparteien selbst erarbeitet. Am Ende entscheiden nur sie selbst, mit welchen Vereinbarungen sie das Mediationsverfahren abschließen. Daher gibt es in der Mediation keine Verlierer.
In der Familienmediation stehen die Teilnehmer in einer starken emotionalen Verbindung miteinander. Dies bestimmt ggf. den Ablauf und die Methoden, die der Mediator wählt, um gegenseitiges Verständnis zu ermöglichen oder um die Kommunikation zu entspannen. Die Wirtschaftsmediation ist dagegen mehr von gegenseitigen Abhängigkeiten in der Hierarchie und den Organisationsstrukturen geprägt. Dennoch wird auch hier das Handeln von allen Betroffenen von Emotionen beeinflusst.
Ein Wirtschaftsmediator muss die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Organisation einbeziehen. Dazu gehören hierarchische Strukturen, Einbindung von Teams in Prozesse und die manchmal unterschiedlich ausgeprägten Einstellungen zu Themen wie Innovationsorientierung, Kosten- oder Qualitätsbewusstsein. Kenntnisse von Entwicklungs-, Verwaltungs- und Produktionsabläufen in Unternehmen sind Voraussetzung dafür, dass sich die Beteiligten verstanden fühlen.
Traditionell wird die Paarberatung meist von Therapeuten angeboten. Mediation ist eine Form von Paarberatung oder Eheberatung, mit dem wichtigen Unterschied, dass hier nicht Ratschläge eines Außenstehenden im Vordergrund stehen und auch keine Therapie stattfindet. In der Paarmediation werden gemeinsam Ursachen und Hintergründe von Konfliktmustern, die Art der Kommunikation, die Themen sowie die Gefühle und Bedürfnisse der Partner angeschaut. Der Mediator unterstützt die Partner mit kreativen Methoden, zu einem neuen gegenseitigen Verständnis zu kommen. Dadurch sind sie in der Lage, gemeinsam Lösungen zu finden, die die Beziehung und das Zusammenleben wieder neu beleben und nachhaltig stabilisieren. Wenn die Partner es schaffen, anfängliche Ängste und Vorbehalte zu überwinden, können sie erfahren, wie gut sich eine solche Beziehungsarbeit schon nach kurzer Zeit anfühlt.
In der Supervision geht es v.a. darum, die fachliche Arbeit eines Arbeitsteams oder von Einzelnen zu reflektieren. Es handelt sich hierbei um Fachberatung von außen. In der Mediation bzw. Teamentwicklung geht es darum, Konflikte zu klären, um die Beziehungen der Gruppenmitglieder wieder auf eine konstruktive Ebene zu stellen. Der Mediator unterstützt dabei die Teilnehmer, neue Lösungen zu finden, die bisher noch nicht gesehen werden konnten, ohne Vorschläge von außen aufzudrängen. Der Mediator muss also kein Fachmann für die Tätigkeiten des Kollegiums oder des Teams sein, denn deren Mitglieder sind meist fachlichen sehr kompetent, sondern er muss Erfahrung in Organisationen und Teamarbeit mitbringen.
In einer Schlichtung bewertet der Schlichter als einer Art Schiedsrichter die Positionen der Parteien und macht einen Kompromissvorschlag. Angewendet wird Schlichtung v.a. in Tarifstreitigkeiten oder bei der Bewertung von Handwerkerleistungen durch externe Fachleute. Bei einer Mediation verhält sich der Mediator dagegen neutral, bewertet keine Aussagen, ordnet die Themen, sorgt für Verständigung, und drängt keine Lösungen von außen auf. Die Konfliktparteien selbst suchen also mit Unterstützung Ihre passenden Lösungen. Daher ist heute in den allermeisten Fällen eine Mediation zur Beilegung von Konflikten viel besser geeignet und erfolgreicher.
Mediation ist in kürzerer Zeit und mit viel geringeren Kosten durchführbar. Im Bereich Wirtschaftsmediation können oft immense Folgekosten wie z.B. Abfindungen, Regressforderungen, Rechtsanwaltskosten, Neueinarbeitung nach Kündigung, etc. vermieden werden. Gerichtsverfahren bedeuten ein großes Risiko, dass die eigenen Interessen nicht durchsetzbar sind. Oft gibt es nur Verlierer; ein Vergleich tut meist beiden Streitparteien weh. In der Mediation gibt es keine Verlierer; gemeinsam werden kreative Lösungen gefunden. Gerichtsprozesse bedeuten Abgrenzung und Kampf um die Interessen mit viel persönlichem Stress. In der Mediation tritt dagegen meist rasch deutliche Entspannung ein. In Mediationen handelt jeder eigenverantwortlich; die Verantwortung liegt nicht bei übergeordneter Instanz. Eine Mediation ist streng vertraulich, Gerichtsverfahren sind in der Regel öffentlich. Nur Konfliktlösungen, denen jeder frei zustimmen kann, sind zufrieden stellend und tragfähig. Mediation kann dies leisten. Gerichtsprozesse zerstören häufig zwischenmenschliche Beziehungen. In Mediation werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit neugestaltet.
Ein Mediationsverfahren hat auch dann große Vorteile, wenn die Entscheidung zur Trennung bereits getroffen wurde. Ziel ist, einen Rosenkrieg zu verhindern sowie Kosten und Zeitaufwand zu minimieren. Die beste Lösung ist meist, dass sich beide einen gemeinsamen Rechtsanwalt für die juristische Abwicklung nehmen und für das Aushandeln aller Aspekte der Trennungsfolgen mit einem Mediator arbeiten. Dadurch sparen beide sehr viel Geld und vor allem wird neuer Streit vermieden
Inzwischen übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Mediationsverfahren, weil sie erkannt haben, dass dieser Weg wirkungsvoll, schneller abgeschlossen und viel kostengünstiger ist als ein Gerichtsprozess. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie zur Kostenübernahme bereit ist. Sie sollten aber unbedingt darauf achten, dass Sie den Mediator selbst frei wählen dürfen.
Eine Mediation ist jederzeit möglich. Das Gericht kann ein Verfahren für die Dauer einer Mediation ruhen lassen. Die Gerichte haben erkannt, dass ein vor- oder zwischengeschaltetes Konfliktvermittlungsverfahren in Form einer Mediation den Gerichtsprozess erheblich verkürzen kann oder ihn sogar ganz ersetzt
Sollte die Mediation scheitern, können Sie Klage erheben. Damit gehen Sie kein Risiko ein, wenn Sie zunächst den Weg der Konfliktbeilegung durch eine außergerichtliche Mediation wählen. Lassen Sie sich im Bedarfsfall von einem Rechtsanwalt beraten.
Informationen aus der Mediation dürfen nicht außerhalb der Mediation verwendet werden. Im Fall eines Prozesses nach einer gescheiterten Mediation kann und darf der Mediator gegen keinen der Beteiligten vor Gericht aussagen (Verschwiegenheitspflicht).
Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie sich während der Konfliktvermittlung, das heißt vor und nach den Mediationsterminen, vom Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen oder die Schlussvereinbarungen vorbehaltlich einer Rechtsberatung verhandeln können. Dadurch wird gewährleistet, dass die rechtliche Beratung streng getrennt wird von der allparteilichen Leitung der Mediation durch den Mediator.
Dr. Helmut Kern
6020 Innsbruck
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